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429 WWW . F R E Z I T E . C O M Allgemeine Verkaufsbedingungen General sales conditions of this Agreement that would cause Supplier to violate any Global Tra- de Laws or Regulations to which Supplier is subject. Distributor shall not use, export, re-export, transfer, or retransfer the Products for any purpose connected with chemical biological or nuclear weapons, or missiles capable of delivering such weapons, or for any nuclear explo- sive or unsafeguarded nuclear fuel cycle activity. Where prohibited by applicable Global Trade Laws and Regulations, Distributor shall not use, re-export, transfer or re-transfer the Products for military end-use or to a military end-user, including military intelligence end-uses and end- users, without obtaining a license or authorization from the applicable government authority. Distributor shall not, directly, or indirectly, sell, export, re-export, transfer, retransfer or otherwise release or dispose of any Products to or via a sanctioned person or territory, without ha- ving obtained a license or authorisation from the relevant government authority responsible for enforcing any applicable Global Trade Laws and Regulations. If Distributor breaches any of the above or (to the furthest extent permissible under applicable law) in Supplier’s reaso- nable opinion any such breach is likely to occur, the Parties agree that Supplier shall not be liable toward the Distributor or any third party for any subsequent non-performance by Supplier under this Agreement and that Distributor shall indemnify and hold Supplier harmless from any claims or losses relating to such non-performance. LAW AND ARBITRATION This Agreement is governed and construed in accordance with the laws of the country of the Seller. der Vertriebspartnervereinbarung anzunehmen, wenn der Lieferant begründeten Verdacht hat, dass solche Zahlungen, Lieferungen oder Transaktionen für einen Verstoß gegen ABC verwendet werden oder zu einem solchen beitragen können -Gesetze oder sonstiges würden eine Straftat darstellen. Der Lieferant ist berechtigt, solche Zahlungen, Lieferungen und Transaktionen zurückzuhalten, bis nachgewiesen wird, dass diese Zahlungen, Lieferungen oder Transaktionen nicht für eine Straftat verwendet werden oder zu einer Straftat beitragen. Der Vertrie- bshändler stellt den Lieferanten von allen Haftungsansprüchen frei, die ihm in irgendeiner Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit der Nichtein- haltung der ABC-Gesetze durch den Vertriebshändler entstehen. Einhaltung geltenden Handelsrechts und Endverbleibssicherheit Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet “Globale Handelsge- setze und -vorschriften” die auf eine Transaktion anwendbaren Zoll-, Einfuhr-, Ausfuhr-, Wiederausfuhr-, Handelskontroll- und Sanktions- gesetze, -vorschriften und -anordnungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zoll- und Ausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften der UN, der USA, der EU, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, Chinas und aller Länder, in denen die Produkte hergestellt, empfangen und verwendet werden. Der Vertriebspartner verpflichtet sich hiermit, alle anwendbaren globalen Handelsgesetze und -vorschriften zu bea- chten und vollständig einzuhalten. Der Vertriebspartner erklärt sich damit einverstanden, dass keine vom Lieferanten gelieferten Produkte, die unter die geltenden weltweiten Handelsgesetze und -vorschriften fallen, an eine natürliche oder juristische Person übertragen werden, es sei denn, eine solche Übertragung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden weltweiten Handelsgesetzen und -vorschriften oder ist ausdrücklich durch eine geltende staatliche Lizenz oder Genehmigung gestattet. Der Vertriebspartner darf im Rahmen dieser Vereinbarung keine Handlungen vornehmen, die dazu führen, dass der Lieferant ge- gen die für ihn geltenden Welthandelsgesetze und -vorschriften vers- tößt. Der Vertriebspartner darf die Produkte nicht für Zwecke verwen- den, exportieren, reexportieren, weitergeben oder rückübertragen, die mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder mit Flugkör- pern, die solche Waffen abfeuern können, in Verbindung stehen, oder für nukleare Sprengstoffe oder Aktivitäten des ungesicherten Kern- brennstoffkreislaufs. Wo dies durch geltende globale Handelsgesetze und -vorschriften verboten ist, darf der Vertriebspartner die Produkte nicht für eine militärische Endverwendung oder an einen militärischen Endnutzer, einschließlich Endnutzer des militärischen Geheimdienstes, verwenden, reexportieren, weitergeben oder rückübertragen, ohne eine Lizenz oder Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde einzu- holen.Der Vertriebspartner darf weder direkt noch indirekt Produkte an oder über eine sanktionierte Person oder ein sanktioniertes Gebiet verkaufen, exportieren, reexportieren, transferieren, rückübertragen oder anderweitig freigeben oder entsorgen, ohne eine Lizenz oder Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde, die für die Durch- setzung der anwendbaren globalen Handelsgesetze und -vorschriften verantwortlich ist, erhalten zu haben. Für den Fall, dass der Vertriebs- partner gegen einen der oben genannten Punkte verstößt oder (soweit nach geltendem Recht zulässig) nach angemessener Einschätzung des Lieferanten ein solcher Verstoß wahrscheinlich ist, vereinbaren die Par- teien, dass der Lieferant gegenüber dem Vertriebspartner oder einem Dritten nicht für eine spätere Nichterfüllung durch den Lieferanten im Rahmen dieser Vereinbarung haftet und dass der Vertriebspartner den Lieferanten von allen Ansprüchen oder Verlusten im Zusammenhang mit einer solchen Nichterfüllung freistellt und schadlos hält.  RECHT UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Verkäufer ansässig ist, und wird entsprechend ausgelegt.

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